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Veronika BodmerFreie Trauerrednerin

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Veronika Bodmer (nachfolgend „Auftragnehmerin") und dem Auftraggeber über die Erstellung und Halten einer freien Trauerrede sowie die Begleitung einer Trauerfeier.

§ 2 Leistungen

Die Auftragnehmerin erbringt folgende Leistungen: persönliches Beratungsgespräch, Ausarbeitung einer individuellen Trauerrede, Abstimmung mit dem Bestattungsunternehmen und Halten der Rede im Rahmen der Trauerfeier. Der Umfang wird im Einzelfall vereinbart.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch eine mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 4 Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin die für die Ausarbeitung der Rede notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der übermittelten Informationen zu überprüfen.

§ 5 Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten) werden gesondert berechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

§ 6 Rücktritt

Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet. Bei kurzfristigem Rücktritt (weniger als 48 Stunden vor der Trauerfeier) wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig.

§ 7 Verschwiegenheit

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Verschwiegenheit zu üben.

§ 8 Haftung

Die Auftragnehmerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Balingen, soweit zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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